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   BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57   

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https://dejure.org/1959,1198
BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57 (https://dejure.org/1959,1198)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1959 - II C 395.57 (https://dejure.org/1959,1198)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1959 - II C 395.57 (https://dejure.org/1959,1198)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58

    Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57
    Daher richtet sich das Gerichtsverfahren nach den bisherigen Rechtsvorschriften, wenn der Lauf einer Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder für die Erhebung der Klage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (hier also vor dem 14. September 1957, Art. IX Abs. 1 Nr. 12 2. ÄndGes.) begonnen hat (Beschlüsse des Senatsvom 4. Juli 1958 - BVerwG II B 50.57 - undvom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [ZBR 58, 377] sowie des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 58, 259; DVBl. 58, 471]).
  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57
    Daher richtet sich das Gerichtsverfahren nach den bisherigen Rechtsvorschriften, wenn der Lauf einer Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs oder für die Erhebung der Klage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (hier also vor dem 14. September 1957, Art. IX Abs. 1 Nr. 12 2. ÄndGes.) begonnen hat (Beschlüsse des Senatsvom 4. Juli 1958 - BVerwG II B 50.57 - undvom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [ZBR 58, 377] sowie des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 58, 259; DVBl. 58, 471]).
  • BVerwG, 13.07.1953 - I B 10.53

    Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57
    Die Rechtsfragen, die der Verwaltungsgerichtshof in den seinem Urteil beigegebenen Leitsätzen aufgeworfen hat, rechtfertigen die Zulassung der Revision schon deshalb nicht, weil der Verwaltungsgerichtshof der Anfechtungsklage aus tatsächlichen Gründen stattgegeben hat und das angefochtene Urteil auf den in jenen Leitsätzen zum Ausdruck gebrachten Rechtsansichten nicht beruht (BVerwGE 1, 1 [2/3]).
  • BVerwG, 13.10.1953 - I C 72.53
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57
    Das Bundesverwaltungsgericht ist an eine offensichtlich gesetzwidrig zugelassene Revision nicht gebunden (vgl. BVerwGE 1, 15 [16]).
  • BVerwG, 11.10.1957 - II C 186.56

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Polizeiobermeisters der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1959 - II C 395.57
    Durch die Aufklärungsrügen werden rechtsgrundsätzliche Fragen, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre, nicht aufgeworfen (BVerwG, Beschluß vom 11. Oktober 1957 - BVerwG II C 186.56 - mit Verweisungen).
  • BVerwG, 05.07.1962 - II CB 121.59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht ist ersichtlich - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschlüsse vom 10. Februar 1959 - BVerwG II C 395.57 - undvom 11. Februar 1959 - BVerwG II CB 277.57 -) - davon ausgegangen, daß bei Anwendung der zweiten Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 auf eine nach Maßgabe des § 41 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) vorgenommene Ernennung der Gesamtvorgang zu würdigen ist, daß also grundsätzlich nicht nur die Erwägungen des Beauftragten der NSDAP, sondern auch die Erwägungen aller anderen an dem Ernennungsvorgang Beteiligten zu ermitteln sind und daß auf Grund des Ermittlungsergebnisses festzustellen ist, ob die in § 7 G 131 umschriebenen parteipolitischen Beweggründe das Übergewicht hatten.
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